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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Das Unternehmen plan B erbringt Internetdienstleistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht ein weiteres Mal ausdrücklich einbezogen worden sind. (2) Individuelle änderungen dieser AGB sind wirksam, soweit diese schriftlich im Vertrag niedergelegt worden sind. (3) plan B ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Es gelten die jeweils in den Vertrag einbezogenen Regelungen.

§ 2 Leistungsumfang

(1) plan B behält es sich vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern oder qualitativ zu verbessern, soweit dies handelsüblich und für beide Vertragspartner zumutbar ist, oder aufgrund von Gesetzesänderungen notwendig wird. (2) Unentgeltliche Leistungen können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 3 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Die in Prospekten, Anzeigen und sonstigen Informations- und Werbematerialien von plan B enthaltenen produktbeschreibenden Angaben und technischen Daten werden sorgfältig erstellt, jedoch nicht garantiert. Technisch bedingte änderungen bleiben plan B auch nach Vertragsschluss vorbehalten, sofern sie keine wesentlichen Auswirkungen auf die vereinbarte Funktionalität des Liefer- oder Leistungsgegenstandes haben. (2) Kommt ein Vertrag mit Annahme des Kunden-Antrages durch plan B zustande, verzichtet der Kunde auf den Zugang der Annahmeerklärung. (3) Alle Leistungen von plan B werden gemäss der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste von plan B oder auf Grundlage einer individuellen Preisvereinbarung erbracht. (4) plan B kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.

§ 4 Kündigung

(1) Verträge ohne Mindestlaufzeit können beide Parteien mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der aktuellen Laufzeit kündigen. (2) Unbefristete Verträge mit Mindestlaufzeit können frühestens mit Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss dann mindestens 4 Wochen vor Vertragsbeendigung bei plan B eingehen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. (3) Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Darunter fallen vor allem Zahlungsrückstände des Kunden von mehr als einem Monat sowie jeder begründete Verdacht von strafbarem Verhalten unter Inanspruchnahme von Leistungen von plan B.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Verzug

(1) Vorbehaltlich einer anders lautenden Auftragsbestätigung sind die Rechnungen von plan B sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. (2) plan B ist bei einem grösseren Auftragsvolumen berechtigt, Teilrechnungen entsprechend bereits getätigter Teilleistungen zu erstellen. (3) Im Falle des Zahlungsverzugs ist plan B zur Geltendmachung von Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % (Endverbraucher) bzw. 8 % (Kaufleute) über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab Verzugsbeginn berechtigt. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (4) Ist bei mehr als zwei Rechnungen Verzug eingetreten, darf plan B alle mit dem Kunden bestehenden Verträge fristlos kündigen. (5) Der Kunde ist nicht berechtigt aufzurechnen, soweit die Gegenansprüche nicht ausdrücklich von plan B anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Teilleistungen nach § 320 Abs. 2 BGB steht dem Kunden nicht zu.

§ 6 Liefer- und Leistungstermine

(1) Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung ist die Angabe von Terminen für die Erbringung von Leistungen unverbindlich. Fest vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen beginnen frühestens mit Zugang der Auftragsbestätigung von plan B. (2) Der Kunde hat notwendige Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben rechtzeitig beizubringen. (3) plan B ist bemüht, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. (4) Teillieferungen und -leistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

§ 7 Verfügbarkeit von Datendiensten

(1) plan B bietet seine Datendienste 24 Stunden an 7 Tagen der Woche an. (2) Notwendige Betriebsunterbrechungen werden dem Kunden frühestmöglich angekündigt. (3) Technische Störungen, die in der technischen Verantwortung von plan B liegen, werden schnellstmöglich beseitigt.

§ 8 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde darf die von plan B bereitgestellten Datendienste nur bestimmungsgemäss verwenden. Insbesondere hat er jeglichen Missbrauch und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. (2) Verstossen Inhalte oder Gestaltung einer Homepage gegen Gesetze, ist plan B berechtigt, bis zur Beseitigung des entsprechenden Inhalts eine Abrufsperre einzurichten. (3) Der Kunde hat alle erkennbaren Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Massnahmen zu treffen, die eine genaue Feststellung und Beseitigung der Störung und ihrer Ursachen ermöglichen. Die durch eine Störungsuntersuchung entstandenen Aufwendungen sind plan B zu erstatten, wenn und soweit die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden ursächlich war. (4) Dem Kunden obliegt es, die zur Nutzung von Datendiensten erforderlichen technischen Anlagen (beispielsweise PC, Modem, ISDN-Anschluss, Telekommunikationsleitungen) selbst zu beschaffen und deren Betriebsbereitschaft gemäss den technischen und gesetzlichen Erfordernissen sicherzustellen. (5) Der Kunde verpflichtet sich die allgemeinen Grundsätze, der Datensicherheit und zur Geheimhaltung von Zugangskennungen einzuhalten.

§ 9 Nutzung der Datendienste durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der durch plan B bereitgestellten Datendienste durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von plan B gestattet. (2) Der Kunde hat alle Handlungen im Zuge des Gebrauchs durch Dritte in vollem Umfang zu vertreten.

§ 10 Domainregistrierung

(1) Die Bereitstellung einer DE-Domain bedingt einen Vertragsschluss des Kunden mit der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG. (DENIC) Kaiserstrasse 75-77, D-60329 Frankfurt. Der Kunde ermächtigt plan B, im Namen des Kunden sämtliche für die Bereitstellung der Domain erforderlichen Erklärungen gegenüber der DENIC abzugeben. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC gelten die jeweils aktuellen DENIC - Registrierungsbedingungen, die DENIC Registrierungsrichtlinien und die Preisliste DENICdirekt, die der Kunde mit dem Auftrag zur Domainregistrierung anerkennt. plan B stellt den Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit plan B von der Zahlungspflicht gegenüber der DENIC (§ 4 der DENIC-Registrierungsbedingungen) frei, sofern der Kunde den seinerseits plan B geschuldeten Preis für die Domain zahlt. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und plan B lässt das zwischen dem Kunden und der DENIC bestehende Vertragsverhältnis unberührt. Soweit der Kunde in diesem Fall das Vertragsverhältnis mit der DENIC nicht kündigt, ist er daher ab diesem Zeitpunkt zur Zahlung der Preise an die DENIC gemäss der Preisliste DENICdirekt verpflichtet. Die DENIC-Registrierungsbedingungen, die Registrierungsrichtlinien und die Preisliste können unter http://www.denic.de/de/ abgerufen oder heruntergeladen werden. Auf Wunsch stellt plan B dem Kunden die Dokumente in gedruckter Form zur Verfügung. (2) Die Bereitstellung einer anderen, als unter Absatz 1 genannten Top-Level-Domain (TLD) erfordert einen Vertragsschluss des Kunden mit der jeweiligen Registry der generischen TLD (gTLD) und der countrycode/ länderspezifischen Top-Level-Domain (ccTLD). Der Kunde ermächtigt plan B, im Namen des Kunden sämtliche für die Bereitstellung erforderlichen Erklärungen gegenüber dem jeweiligen Registrar abzugeben. Der Kunde akzeptiert mit der Auftragserteilung die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy der ICANN (http://www.icann.org/dndr/udrp/policy.htm) sowie die jeweiligen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Registry und erteilt plan B Haftungsfreistellung wegen sämtlicher Ansprüche, Klagen, Verluste, Schäden und Aufwendungen (einschliesslich aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und Anwaltsgebühren) die im Zusammenhang mit der Registrierung, dem Transfer, der Löschung und sonstigen änderungen an von dem Kunden über plan B in Auftrag gegebene Bearbeitungen von Domainnamen mit gTLD bzw.ccTLD entstehen. (3) Die Entscheidung darüber ob ein Vertrag über die Vergabe einer Domain zustande kommt obliegt dem jeweiligen NIC.

§ 11 Datenschutz

(1) Der Kunde wird im Sinne des § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass alle Nutzerdaten gespeichert und für Aufgaben, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, maschinell verarbeitet werden. (2) Nutzerinformationen werden im Rahmen der international anerkannten und ausschliesslich für diesen Zweck vorgesehenen Netzwerkdienste (Name und Directory Service) an Dritte weitergegeben. (3) Ein Widerspruchsrecht zur Nutzung der Kunden- bzw. Nutzerdaten bleibt unberührt. plan B sichert zu, dass Dritte, die von plan B in die Vertragsdurchführung einbezogen werden, die datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten.

§ 12 Sperre von Datendiensten

(1) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist plan B nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, Datendienste auch ohne weitere vorherige Ankündigung zu sperren sofern der Kunde sein vertragswidriges Verhalten nicht abstellt oder Zahlungsrückstände nicht vollständig ausgeglichen hat. Der Aufwand zur Aufhebung der Sperre wird dem Kunden mit 15,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

§ 13 Haftung

(1) Eine Haftung für Schäden, die durch Nutzung, Störung oder Unterbrechung der Datendienste von plan B entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder fahrlässig verursacht. (2) plan B haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und Daten. (3) Die Haftung von plan B bei leichter Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. (4) Bei Datenverlust haftet plan B maximal für den Aufwand, der bei ordnungsgemässer Datensicherung durch den Kunden für die Rekonstruktion erforderlich ist. (5) Der Kunde haftet für alle Schäden im Zuge missbräuchlicher oder rechtswidriger Verwendung der Datendienste von plan B oder Verletzung von Obliegenheiten.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für die Leistungen von plan B ist die Stadt Idstein. (2) Sollte eine im Vertrag vereinbarte oder einbezogene Bedingung unwirksam oder unvollständig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, eine zum Erreichen des wirtschaftlichen Vertragszieles zweckmässige und kostengünstige Ersatz-Abrede zu treffen. (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vertragsbeziehung zwischen plan B und dem Kunden ist Idstein. plan B ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand: 07.Dezember.2011